26.1.09

STREIT ÜBER KATHOLISCHE HOLOCAUST-LEUGNER

Ranke-Heinemann wirft Papst Bagatellisierung des Antisemitismus vor. Diese Papst-Entscheidung provoziert weltweit Kritik: Benedikt XVI. hat den Holocaust-Leugner Richard Williamson wieder in die katholische Kirche aufgenommen. "Untragbar und beschämend", sagt Theologin Uta Ranke-Heinemann SPIEGEL ONLINE - und macht dem Papst Vorwürfe. Papst Benedikt XVI. hat mit der Rehabilitation des Holocaust-Leugners Williamson und drei weiteren Bischöfen der erzkonservativen Pius-Brüderschaft einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die vier Bischöfe waren 1988 ohne Zustimmung des Vatikans vom ultrakonservativen französischen Erzbischof Marcel Lefebvre geweiht worden. Theologin Uta Ranke-Heinemann: Papst-Entscheidung "untragbar und beschämend". Die Theologin Uta-Ranke Heinemann erhebt schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. SPIEGEL ONLINE sagte sie, der Papst, der den Anspruch erhebe, in Glaubens- und Moralfragen unfehlbar zu sein, bagatellisiere mit dieser Ex-Exkommunikation den Antisemitismus. Und das sei kein Zufall: "Die 2000-jährige Geschichte des Christentums ist eine Geschichte 2000-jähriger Judenverfolgung", sagte die Papst-Kritikerin. "Dass ein deutscher Papst einen Holocaust-Leugner wie einen heimgekehrten Sohn väterlich umarmt, das ist für alle Deutschen in besonderem Maße untragbar und beschämend", sagte Ranke Heinemann, die selbst 1987 exkommuniziert wurde. Einer der jetzt Rehabilitierten ist der in Großbritannien geborene Richard Williamson, der wiederholt den systematischen Völkermord an Juden während des Nationalsozialismus angezweifelt hat. Zuletzt erklärte in einem am Mittwoch im schwedischen Fernsehen ausgestrahlten Interview, er glaube nicht an die Existenz von Gaskammern. Zudem behauptete er, in den deutschen Konzentrationslagern seien nicht sechs Millionen Juden getötet worden, sondern bis zu 300.000. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen Williamson, weil er das Interview bei einem Besuch im Priesterseminar der Bruderschaft Pius X. in Zaitzkofen gegeben hatte. Vor allem bei jüdischen Organisationen sorgte die Entscheidung von Benedikt XVI. für Entsetzen. Der Vizepräsident des Zentralrats des Juden in Deutschland, Dieter Graumann, bezeichnete die Entscheidung Benedikts im "Handelsblatt" als einen "schier unfassbaren Akt von Provokation". Dass ausgerechnet ein deutscher Papst eine neue Eiszeit zwischen Juden und Katholischer Kirche heraufbeschwöre, sei besonders schmerzlich, verwunderlich und verurteilenswert. Unverständnis äußerte auch der Präsident der italienischen Rabbiner, Giuseppe Laras. Dieser nicht notwendige Schritt des Vatikans sei in einer heiklen Phase des jüdisch-christlichen Dialogs erfolgt. "Wir können nicht in den Kopf des Papstes sehen, wollen das auch nicht, aber das ist sicher kein Handeln, das Entspannung bringt." Die Deutsche Bischofskonferenz distanzierte sich von Williamson. Die Leugnung des Massenmordes an den Juden durch den britischen Bischof sei "inakzeptabel" und gehöre nicht zur Lehre der katholischen Kirche, sagte Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, im ZDF-Morgenmagazin. "Williamson wird früher oder später seine Äußerung zurückziehen müssen." Die Kirche habe "Mechanismen", um entsprechend auf ihn einzuwirken. Die Empörung der jüdischen Gemeinden über die Leugnung sei "sehr gut nachvollziehbar", sagte Kopp. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans Joachim Meyer, sagte, Leute wie Williamson seien eine "schwere Belastung" für die Kirche. Man habe immer gewusst, dass zwischen der Ablehnung der Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils durch die Traditionalisten und ihrer "reaktionären und freiheitsfeindlichen Haltung" ein enger Zusammenhang bestehe, heißt es in einer Erklärung des Zentralkomitees. Der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Heinz-Wilhelm Brockmann, verteidigte in der "Frankfurter Rundschau" den Schritt des Papstes als Versuch, "mehr Einheit in der Kirche herzustellen". Der Vatikan gehe auf eine Gruppe zu, die sich in vielen Fragen von der Kirche entfernt habe. Offenbar seien die öffentlichen Reaktionen nicht bedacht worden, aber die Bruderschaft werde durch die Aufhebung der Exkommunikation zum Gesprächspartner, sagte Brockmann. Die Leugnung des Holocausts nannte er "völlig unakzeptabel und eine schreckliche Verbohrtheit". Wenn sich ein Bischof in einer politischen und geschichtlichen Bewertung derart vergreife, bedeute dies aber nicht, "dass der Papst bei der gesamten Bruderschaft bei einer Exkommunikation bleiben muss, die aus ganz anderen Gründen ausgesprochen worden ist". Vatikan-Pressesprecher Frederico Lombardi wies die Kritik zurück und nannte Benedikts Dekret eine "Geste des Friedens". Der Vatikan teile in keiner Weise die Äußerungen zum Holocaust: "Die Exkommunikation hat damit gar nichts zu tun." Der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X gehören nach eigenen Angaben 493 Priester an, 600.000 Gläubige haben sich ihr angeschlossen.

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,603469,00.html

17.1.09

PROJEKT "ZEITUNGSZEUGEN "

Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Juristischer Ärger für das Geschichtsprojekt "Zeitungszeugen": Bayerns Finanzministerium untersagt der Zeitschrift den Abdruck von Nazi-Zeitungen - und zwar, weil der Freistaat die Rechte daran hält. Jetzt sollen sogar bereits veröffentlichte Exemplare eingezogen werden.

Was haben die Deutschen zwischen 1933 und 1945 in den Zeitungen gelesen? Und was können wir heute zwischen den Zeilen der NS-Blätter lesen? Mit diesen Fragen wirbt das Zeitschriftenprojekt "Zeitungszeugen": Ein Nachdruck von historischen Texten und Artikeln aus der Zeit des Nationalsozialismus - Nazi-Presse und Blätter politischer Gegner im Original. Startauflage: 300.000. Der ersten Ausgabe in der vergangenen Woche wurde ein Druck der einst im Münchner Eher-Verlag erschienenen Zeitung "Der Angriff" beigelegt, in der Ausgabe vom 30. Januar 1933. Schlagzeile: "Reichskanzler Hitler." Herausgeber: Joseph Goebbels, der spätere Propagandaminister. Für die nächsten "Zeitungszeugen" ist der "Völkische Beobachter", die einstige NSDAP-Parteizeitung, angekündigt. Doch soweit soll es nicht kommen - wenn es nach Bayerns Finanzministerium geht. Man habe "untersagt, dass im Rahmen der Zeitung 'Zeitungszeugen' nationalsozialistische Zeitungen veröffentlicht werden", teilte das Ministerium SPIEGEL ONLINE mit. Der Hintergrund: Nach Kriegsende ging das gesamte Vermögen des Eher-Verlags inklusive der Lizenzrechte für die NS-Blätter auf den Freistaat Bayern über. Die entsprechende Zuständigkeit dafür obliegt bis heute dem Finanzministerium in München. Dieses betreibt seit Jahren eine restriktive Politik und untersagt Abdruckgenehmigungen im In- und Ausland. Dies geschehe zum einen aus Respekt vor den Opfern des Holocaust, für die Neuveröffentlichungen immer wieder einen Affront und eine Konfrontation mit ihren Leiden darstellten. Zum anderen wolle man einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorbeugen, so das Ministerium. Nun sollen die bereits erschienenen Exemplare der ersten "Zeitungszeugen"-Ausgabe wieder eingezogen werden. Außerdem forderte das Finanzministerium die Initiatoren - das britische Verlagshaus Albertas Limited - auf, eine entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben. Die "Zeitungszeugen"-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz sagte zu SPIEGEL ONLINE, dass sie "mit diesem Fall gerechnet" habe. Man teile jedoch nicht die Meinung des bayerischen Finanzministeriums und habe es daher auch nicht vorab wegen der Urheberrechte kontaktiert. Vorerst gehe man davon aus, dass "Zeitungszeugen" nicht aus dem Verkauf genommen werden müsse. Eine Stellungnahme des Verlags sei bei Gericht bereits eingereicht. Vermutlich müsse ein Rechtsstreit geführt werden. Es sei ein fundamentaler Unterschied, ob eine NS-Zeitung einfach so wiederveröffentlicht werde oder, wie in "Zeitungszeugen", als historische Quelle gezeigt und eingeordnet werde. Zu den juristischen Aspekten des Streits wollte sich Paweronschitz im Detail aber nicht äußern. Derzeit prüfe ein Anwalt die Lage, sagte die Chefredakteurin. "Zeitungszeugen"-Verleger Peter McGee wies die rechtlichen Ansprüche der Staatsregierung zurück. "Entgegen den Behauptungen des bayerischen Finanzministeriums ist völlig unklar, ob dem Freistaat die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den NS-Blättern 'Angriff' oder dem 'Völkischen Beobachter' jemals zugestanden haben. Und wenn ja, bleibt fraglich, ob diese Rechte 70 Jahre nach der Veröffentlichung überhaupt noch in Bayern liegen", sagte McGee und kündigte an: "Wir werden dies gerichtlich klären lassen." Das Zeitungsprojekt "Zeitungszeugen" hat einen Expertenbeirat. Prominentestes Mitglied ist der Leiter des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung, Wolfgang Benz. Der Historiker zeigte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht gänzlich überrascht von der Vorgehensweise des bayerischen Finanzministeriums: "Dass es mit München schwierig werden könnte, sofern es um den Nachdruck aus dem Eher-Verlag geht, war der Redaktion, so glaube ich, bewusst." Benz verweist aber auf das österreichische Vorläuferprojekt des Verlags im vergangenen Jahr. Dort wurde der "Völkische Beobachter" ebenfalls nachgedruckt. "Ich wundere mich, dass das Finanzministerium in München darauf offenbar gelassen reagierte, denn auf meinem Schreibtisch liegt die faksimilierte Ausgabe des Völkischen Beobachters vom 15. Juni 1940. Soweit mir bekannt, gab es dazu keine Reaktionen", so Benz. Der Historiker verteidigte das Projekt, auch NS-Zeitungen nachzudrucken: "Wahrscheinlich werden in einer Stunde Guido Knopp über die NS-Zeit im ZDF mehr Filmausschnitte aus dem Dritten Reich und Symbole frei Haus an ein Millionenpublikum gesendet als in einem historisch und fachlich begleiteten Faksimileprojekt." Ausdrücklich hätten sich Beirat und Redaktion im Vorfeld darauf geeinigt, keine Ausgaben des antisemitischen Hetzblatts "Der Stürmer" nachzudrucken. Zudem verweist Benz darauf, dass nicht nur NS-Zeitungen nachgedruckt werden. "Es war immer beabsichtigt, ein breites Spektrum darzustellen. Natürlich wird das, je länger die NS-Zeit andauerte, schwieriger." So habe man sich auch darauf verständigt, Ausgaben der deutschen Exilpresse, der Presse des Saarlands (bis zum Anschluss ans Deutsche Reich 1935) und der ersten deutschen Ausgaben unter alliierter Kontrolle 1944/45 nachzudrucken. Benz ist überzeugt, dass das Projekt auch ohne die Erzeugnisse des Eher-Verlags weitergeführt werden kann. So habe etwa die "Frankfurter Zeitung" bis 1943 bestanden. "Ohne die Faksimiles aus dem Eher-Verlag wird das Rückgrat nicht gebrochen", so Benz. In Bayern unterdessen steht auch Koalitionspartner FDP hinter der Entscheidung des CSU-geführten Finanzministeriums. "Urheberrechtlich ist das korrekt", sagt Andreas Fischer, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion zu SPIEGEL ONLINE. Auch in der Abwägung von wissenschaftlichen Interessen auf der einen und möglichen Risiken auf der anderen Seite unterstütze er das Ministerium: "Gerade vor dem Hintergrund, dass Rechtsextremisten diese Nachdrucke missbrauchen könnten, sollten wir das restriktiv handhaben", so Fischer. Für Wissenschaftler sei es zudem möglich, in Bibliotheken zu forschen. Bayern hält auch die Rechte an Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" - allerdings nur noch bis zum Jahr 2015. In dem Jahr - 70 Jahre nach Hitlers Selbstmord - läuft der Urheberschutz für das Buch aus. Bisher lehnt die bayerische Regierung eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe ab.

 

Mit Material von ddp und dpa

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html

15.1.09

BUNDESARCHIV

Bundesarchiv, Postfach 45 05 69,12175 Berlin

Herrn

Klaus Haberland

Kaiserstraße 26

17419 Seebad Ahlbeck

Ihr Zeichen,

Ihre Nachricht vom 31.10.2008

Mein Zeichen R2-08/G-Haberland,

Klaus

meine Nachricht vom

Bearbeiterlin: Fr. Dittmann

E-Mail: j.dittmann@barch.bund.de

~ 03018 7770-419

Datum

04.11.2008

Sehr geehrter Herr Haberland,

Ihre Email über das Kontaktformular des Bundesarchivs vom 31. Oktober 2008 habe ich

erhalten. Gerne bin ich Ihnen bei Nachforschungen zu Ihrem Großvater behilflich.

Zunächst bitte ich Sie, den beigefügten Benutzungsantrag ausgefüllt und

unterschrieben zurückzusenden. Wesentlich ist, dass. der Umfang der

Auskunftserteilung oder sonstigen Benutzungsmöglichkeiten vom Zweck abhängt, den

Sie deshalb so genau wie möglich benennen sollten.

Eine Ablichtung des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des

Bundes, des Merkblattes für die Herstellung von Kopien sowie der Bundesarchiv-

Kostenverordnung füge ich bei.

Bitte geben Sie das Geburts- und - wenn vorhanden - Sterbedatum an. Sofern Sie über

weitergehende Informationen verfügen, etwa zur beruflichen Tätigkeit, könnten diese für

Nachforschungen hilfreich sein.

Für die Ermittlung und Erteilung von Auskünften werden in den von der

Kostenverordnung vorgesehenen Fällen Gebühren erhoben. Diese betragen derzeit

EUR 15,34 pro angefangener lialber Stunde. Erfahrungsgemäß sollten Sie von einer

Recherchegebühr zwischen EUR 15,34 und EUR 30,68 ausgehen. Hinzu kämen dann

ggf. noch die Kosten für Kopien und Versand.

Nach Abschluss der Recherchen erhalten Sie unaufgefordert Bescheid. Die ermittelten

Unterlagen werden Ihnen in der Regel in Kopie zugesandt; unter Umständen kann

jedoch auch Ihr Besuch vor Ort erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

~Hausanschrift: Telefon: 03018 7770-0

Finckensteinallee 63 International: ++49 03018 7770-0

12205 Berlin

Öffnungszeiten des Benutzersaals:

Mo. - 00. 08:00 - 19:00 Uhr

Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Zahlungsverkehr

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Telefax:

E-Mail:

Internet:

03018 7770-111

berlin@barch.bund.de

http://www.bundesarchiv.de

Für dieses Schreiben wurde alterungsbeständiges Papier verwendet

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BENUTZUNGSANTRAG

Bitte deUtlich lesbar ausfallen

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DMagister DStaatsexamen DDiplom DSemln8rarbelt

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7. Auftraggeber(NameundAnschrift),wenn Benutzungnichtausschließlichineigener Sache erfolgt

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8. Namedes die ArbeitbetreuendenDozenten(beIPrüfungsarbeiten):

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9. Name'und'Anschriftvon Hilfskräften:

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10. Ichhabe bereitsJm.Bundesarchivgearbeitet: ja ( ) nein ( )

11. Mitd~rBekanntgabe des ArbeItsthemasund meines Namens an andere Benutzerbin Icheinverstanden:

ja( ) neln()

12. Ich habe zur Kenntnisgenommen,daß die personenbezogenen Angabendieses Benutzungsantragesin

derBenutzungsdateides Bundesarchivsgespeichertwerden.

bitte wenden

Verpflichtung.erklärung

gemlß § 3 Abs. 3 Bundesarchiv-Benutzungsverordnung

1. Das Bundesarchivgesetz,die .Bundesarchiv-Ber1utzUngsverordnung,die Bundesarchiv-Kostenverordnung

SOWiedas MerkblattOber.die Privatisierungreprographischer Arbeitenhabe ich

zur Kenntnis genommen und verpflichtemich, die Vorschriftenzu,beachten.

2. Mirist bekannt, daß bei der Auswertung von mir benutzt~t Archivaliendes Bundesarchivs Urheber-

und Pers6nllchkelt8rechte sowie '8ChutzwOrdlge Belange Dritter berohrt werden

können. Ich werde diese Rechte beachten und erkenne an, daß ich gegebenenfalls Vertetzungen

S()lcherRechte gegenüber dem~rechtigten selbst zu vertreten habe. IChstelle das

Bundesarchivbei VerstOßenvOn'derHaftungfrei.

3. Ich verpflichtemich. mitden Archivaliengemäß § 4 der Bundesarchiv-Benutzungsveron:lnung

SOrgfältigumzugehen (ist durch Auftraggeber von Recherchediensten zu streiChen).

4. Mirist bekanpt. dass Archivalienreproduktionennur mit Zustimmung des Bundesarchivs an

Dritteweitergegeben werden dOrfen.Ich verpflichtemich, bei Benutzungen im Namen und in

Vollmacht eines Auftraggebers Archivaliehreproctuktionenfür eigene Zwecke nicht zu

verwenden. '..

5. Ich verpflichte mich. vonjädefVeröffentlichung (DruckOder Sonstige Vervlelflltigung).fOrdie

Archivaliendes ,Bundesarchivs benutzt worden sind, ein Belegstock sogleich nach Erscheinen

unaUfgefordertund koStenlosan das Bundesarchivabzugeben.

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der Hilfskraftl-krafte)

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lebt vom Benlltzer8U8ZUIDllen.

Az.: . ..... .Benutzung genehmigt:

wissenschaftlich . publizistisch - privat - amtlich

BenutzungsantragNr.: d.. .

..Vormerkl<affe

Belegexemplar: ja( ) nein ( )

Referate

FededOhrung:. __ _ . . Mitwirkung:.. ...

Bundesarchiv... ._. 0 ..

Benutzungsauflagen nach § 3 (3) BArchBV:

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'Benutzersaalaufsicht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen SELKE GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SELKE GmbH gelten fOrsämtliche Lieferungen und Leistungen der SELKE GmbH,

soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

1.2) Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen durch Auftragsertellung, Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder durch Entgegennahme

der Leistungen der SELKE GmbH an. Ein formularmäßiger Widerspruch -insbesondere in eigenen Einkaufsbedingungen -

ist unbeachtlich.

1.3) Allen entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrDcklich widersprochen.

§ 2 Preise

2.1) Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro inkl. 19% Mehrwertsteuer. Werden nach Vertragsabschluss Zölle, Steuern und

sonstige Abgaben neu eingefOhrt oder erhöht, geht die hieraus resultierende Mehrbelastung zu Lasten des Auftraggebers.

2.2) Reproduktionen werden unbeschadet der Versendungsgefahr im Inland grundsätzlich per Nachnahme, im Ausland nur gegen

Vorauskasse geliefert.

2.3) Bearbeltungs-, Verpackungs- und Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

2.4) Mehrkosten,welcheder SELKEGmbHdurchAnnahmeverzugdes Kundenentstehen, werdendem Kundenzusätzlichzum vereinbarten

Preis in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Werklohnforderungender SELKEGmbHsind grundsätzlichsofortund ohnejeden Abzugfällig.Zahlungenhaben grundsätzlichInEuro

zu erfolgen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

DieSELKEGmbHbehält sich das Eigentuman den geliefertenLeistungenvor,bis sämtlicheForderungenaus den gesamten GeschäftsverbindungenerfOlltsind.

§ 5 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansproche des Auftraggebersgegen dieSELKEGmbHsind ausgeschlossen. Insbesondere Ansprocheaus nachträglicher

Unmöglichkeit, aus Verzug,aus positiverForderungsverletzung,aus Verletzungvon Pflichtenbei Vertragsverhandlungen,aus

unerlaubterHandlungund aus sonstigen Rechtsgronden,es sei denn, sie beruhenauf grober Fahrlässigkeitder SELKEGmbHoder auf

Vorsatz.

§ 6 Mängelrilgen und Gewährleistung

6.1) Mängelrogen bezOglich Beschaffenheit, Qualität usw. können bei offensichtlichen Fehlern nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der

Leistung, spater zutage tretende Mängel nur innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung gerogt werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.

6.2) Jede MängelrDge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen.

6.3) Die Profungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf die gesamle Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Leistung/

Lieferung anzunehmen und sachgemaß zu lagern.

6.4) Ohne vorherige Vereinbarung können fehlerhaft bearbeitete Auftrage zurDckgesandt werden, falls entweder ein Verlangen auf

Ersatzlieferung oder ein schriftlicher Hinweis auf ein gesondert brieflich abgesandtes Ersatzlieferungsverlangen beigepackt wird. Im

Obrigen sind ROcksendungen ohne vorherige Vereinbarung nicht zulässig.

§ 7 ErfQllungsort, Verwendungsgefahr, Transportversicherung, Versandart

7.1) Bei RechtsgeschäftenmitVollkaufleuten, juristischenPersonen des öffentlichenRechts undTragem öffentlichrechtlicher Sondervermögen

Ist fOrdie Haupt- und Nebenpflichten beider Teile ErfOllungsort Koblenz. Bei Lieferungen aus anderen Standorten der SELKE

GmbH sind diese ErfOllungsort fOrdie Lieferverpflichtung.

7.2) Die Versendungsgefahr geht mit der Ablieferung der Ware/Leistung an die Versandanstalt auf den AuftraggeberlKunden Ober.

7.3) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrockliches Verlangen des Kunden, zu seinen Gunsten und auf seine Rechnung,

abgeschlossen. Transportschäden hat der KundegegenOberder Versandanstaltselbst geltendzu machen.

7.4) Falls keine anderweitige Absprache besteht, kann die SELKE GmbH die Versand art nach billigem Ermessen bestimmen, eine

Haftung fOrdie billigste Versandart Obernimmt sie nicht.

§ 8 Gerichtsstand

8.1) GerichtsstandfOralle Streitigkeitenist Koblenz.DerGerichtsstandKoblenzgiltauch fOrGeschäftspartner.die Innerhalbdes Gebietes

der Bundesrepublik Deutschland keinen allgeme.inen Gerichtsstand haben.

8.2) Die Rechtsbeziehungenunterliegenauch im Geschaftsverkehrmit ausländischenKundenausschließlichdem in der Bundesrepublik

Deutschlandgeltenden Recht.

z.zt. gültige Preise Inkl. 19%MwSt.:

Kopie DINA 4 (Papier o. digital, z.B. CD-ROM) 0,43 €ISelte *

Kopie DINA 4 (Papier o. digital, z.B. CD-ROM) 0,39 €ISelte Studenten mit Auswels*

Kopie DIN A 3 (Papier o. digital, z.B. CD-ROM) 0,57 €ISelte *

Mlkroflchedupllzlerung 0,73 €1St.

Rollfllmdupllzlerung 0,61 €Ilfm.

ROllfilmaufnahme 0,48 €IAufn., nur In Berlln mögllchl

* Zzgl.Erstattung der Versand- und MaterIalkosten für den digitalen Datenträger

Bearbeitungspauschale 3,05 € Je Auftrag

Besondere Hinweise für Benutzer aus dem Auslandl

Bei Zahlungen aus dem Ausland fallen bei Scheckzahlungen nicht unerhebliche BankgebOhren an (z.B. 200,00 € Rechnungsbetrag =

15,00 € GebOhren). Bitte beachten Sie, dass Ihre Zahlung spesenfrei, in voller HOhe unserem Konto gutgeschrieben wird, da sich ansonsten

der Versand Ihrer Dokumente erheblich verzögem kann.

Merkblatt für die Herstellung von Papierkopien, Kopien auf digitalen Datenträgern, Mikroficheduplikaten

und Rollfilmdupllzlerungen sowie Rollfilmaufnahmen für die Benutzer des Bundesarchivs In

Koblenz, Berlin-Lichterfelde und Freiburg

Die Dienststellen des Bundesarchivs in Koblenz, Berlin-Lichterfelde und Freiburg führen die genannten Reproduktionsarbeiten

nicht selbst durch. Diese werden von der Firma Selke GmbH, August-Borsig-Str. 7,

56070 Koblenz, Tel. 0261/86040 im Auftrag und fOr Rechnung der Benutzer übernommen, die Herstellung

der Papierkopien (auch Ober Reader-Printer) und Kopien auf digitalen Datenträgern an den jeweiligen

Dienstorten, die Duplizierungen zentral in Koblenz. Rollfilmaufnahmen können von der Firma nur in Berlin

durchgeführt werden. Das Bundesarchiv leitet lediglich die von den Benutzern ausgefüllten Auftragsformulare

nebst den Archivalien bzw. Mikroformen an di.eFirma weiter. Ein Vertragsverhältnis kommt somit ausschließlich

zwischen dem auftragerteIlenden Benutzer und der Firma Selke zustande. Von dieser Firma

werden daher auch die einzelnen Vertragsbedingungen (z.B. Vorauskasse oder Nachnahme) festgelegt.

Auch amtliche Benutzer sind zur Zahlung an die private Firma verpflichtet. ein Anspruch auf Herstellung von

Kopien im Wege der Amtshilfe besteht nicht (§5 Abs.3 Nr.3 VwVfG).

Die Firma Selke übernimmt die gesamte Durchführung der o.g. Arbeiten einschließlich der Versendung

und Rechnungsstellung. Zahlungen und evtl. Reklamationensind daher ausschließlichan die Firma

Selke und nicht an das Bundesarcbivzu richten. Bitte beac~ten Sie. dass Zahlungenan die Firma grundsätzlich

auch aus demAusland in Euro zu erfolgen haben.

Die Geschäftsbedingungen der Firma Selke und die derzeit gOltigen Preise finden Sie auf der Rückseite

dieses Merkblattes. Zu beachten ist, dass zu diesen Preisen die Mehrwertsteuer, eine Bearbeitungspauschale

in Höhe von 3,05 €, sowie die Verpackungs- (mindestens 1,19€) und Versand kosten

(mindestens 3,57 €) hinzukommen. Auf den Studententarif für Papierkopien und Kopien auf digitalen

Datenträgern wird besonders hingewiesen.

Da Akten für einen ReDroduktionsauftraa höchstens zwei Wochen im Benutzersaal aesammelt werden können.

bietet Firma Selke an. innerhalb von acht Wochen Tellaufträae anzunehmen. Damit die Bearbeltunasoauschale

von DM5.- nicht mehrmals anfällt. Ist Firma Selke bereit. die aefertlaten Koolen zu

sammeln und erst amEndeder Benutzunamiteiner Gesamtrechnuna demAuftraaaeberzuzuschikken.

der dannnureinmaldieBearbeitunasoauschale zuzahlenhat. .

Benutzern, die ihre Papierkopien selbst abholen wollen. wird dies nach örtlicher Absprache mit der Firma

und vorheriger Einzahlung des Rechnungsbetrags bei einem Geldinstitut ermöglicht. Amtliche Benutzer und

Benutzer, die im Auftrag und für Rechnung einer wissenschaftlichen Institution arbeiten, können den Rechnungsbetrag

nach Absprache mit der Firma auch bei Selbstabholung nachträglich überweisen lassen.

Bei der Bestellung von Kopien und Duplikaten ist wie folgt zu verfahren:

Für jede Archivalieneinheit, aus der Kopien gewünscht werden, und für jede Mikroform, deren Duplizierung

erstrebt wird, ist ein Antragsformular (bei der Benutzersaalaufsicht erhältlich) auszufüllen. In diesem Formular

ist die Signatur der Archivalieneinheit bzw. der Mikroform anzugeben.

Es sind

1. bei foliierten Akten (das sind Akten mit durchaehender Blattzähluna) die Blattzahlen (ggf. mit

dem Zusatz +RS = Rückseite) zu nennen,

2. bei nichtfoliierten Akten (ohne durchgehende Blattzählung) die Daten und die Betreffe der zu

kopierenden Schriftstücke in dieser Archivalieneinheit aufzuführen. Zusätzlich müssen diese

Aufträge mit einem doppelten gelben Papierstreifen folgendermaßen kenntlich gemacht werden:

a) Vorderseite (VS) und/oder Rückseite (RS):

Zu kopierendes Blatt zwischen den gelben Papierstreifen legen. Auf dem Antragsformular

(neben Datum und Betreff) eintragen: VS (=nur Vorderseite), RS (=nur

Rückseite) oder VS+RS (=Vorder- und ROckseite)

b) Mehrere hintereinander liegende Seiten:

Die zu kopierenden Blätter zwischen den gelben Papierstreifen legen.

3. bei Mikroformen nur die Signaturen zu bezeichnen.

Bitte die gelben Papierstreifen nicht auseinanderreißen oder beschriften und keine Büroklammern verwenden!

Darüber hinaus ist ein zusammenfassendes, gesondertes Formular auszufüllen, in das folgende Angaben

einzutragen sind: Name, Anschrift, ggf. Versandanschrift (falls abweichend), ggf. Rechnungsanschrift (falls

abweichend); Auflistung aller Archivalieneinheiten bzw. Mikroformen (Signaturen), für die der Reproduktionsauftrag

erteilt wird; Unterschrift.

Mainzer Neonazi fliegt von der Uni

Die Universität Mainz wirft den hessischen NPD-Vize hinaus. Mario Matthes hatte auf dem Campus einen linken Mitstudenten verprügelt und eine Veranstaltung zu Wehrmachtsverbrechen gestört. Nach dem Wintersemester muss er die Uni verlassen - jedenfalls für ein halbes Jahr. Die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz hat den hessischen NPD-Vizevorsitzenden Mario Matthes im zweiten Anlauf nun doch exmatrikuliert. Ein erster Versuch war im vergangenen Sommer gescheitert. Mit Ablauf des aktuellen Wintersemesters werde die Einschreibung des Studenten widerrufen, teilte die Universität am Mittwoch mit. Die Uni Mainz setzt Hessens NPD-Vize vor die Tür. Grund für den Rauswurf, der im Februar wirksam wird: Matthes habe als Mittäter die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert und durch Gewaltanwendung einen Kommilitonen von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten. Damit habe Matthes "den universitären Frieden nachhaltig gestört", stellte der Exmatrikulationsausschuss fest - nach dem Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz die Voraussetzung für eine Zwangsexmatrikulation. Der Neonazi und NPD-Funktionär hatte einen Kommilitonen vor einem Jahr krankenhausreif geschlagen und wurde dafür im August vom Amtsgericht Mainz wegen Beleidigung und schwerer Körperverletzung zu elf Monaten Haft auf Bewährung und Sozialarbeit verurteilt; sein Anwalt legte Berufung ein. Der erste Versuch, Matthes von der Universität zu werfen, war im vergangenen Sommer, einen Monat vor dem Gerichtsurteil, gescheitert. Matthes selbst hatte die Prügelei als eine Art Duell unter Männern beschrieben, das nach einer Begegnung in der Bibliothek auf dem Parkplatz ausgetragen worden sei. Sein Gegner, der Geschichte studiert, schilderte die Auseinandersetzung so, dass Matthes "wie von Sinnen" auf ihn eingetreten habe. "Wir dulden keine Gewalt an unserer Hochschule". Zudem war dem Exmatrikulationsausschuss offenbar damals noch nicht bekannt, dass Matthes schon vor seiner Gewalttat negativ aufgefallen war: Bei einer Veranstaltung zur Wehrmachtsausstellung hatte Matthes mit gut einem Dutzend weiterer Rechtsradikaler im November 2006 versucht, in den Hörsaal einzudringen. Dort wollte der Historiker Hannes Heer einen Vortrag halten, zum Thema "Das Dritte Reich des Guido Knopp - vom medialen Umgang mit der Nazivergangenheit". Die Polizei habe Matthes als einen der Störer identifiziert, schrieb die "Frankfurter Rundschau". Universitätspräsident Georg Krausch betonte jetzt, die Mainzer Uni stehe für Vielfalt, Toleranz und Mitmenschlichkeit. "Wir dulden keine Gewalt an unserer Hochschule", so Krausch. Matthes habe durch sein Verhalten das Ansehen der Universität und der Studenten nachhaltig gestört. Der Ausschussvorsitzende Rolf Höfel, ehemaliger Präsident des Mainzer Verwaltungsgerichts, sagte, die Entscheidung sei einstimmig gefällt worden. Einschreibe-sperre gilt nur für ein Semester  Die rechtsextreme Gesinnung des 24-jährigen Geschichts- und Philosophiestudenten habe dabei keine Rolle gespielt, so Höfel. Entscheidend sei gewesen, dass Matthes den Frieden an der Hochschule gestört habe. Der Rauswurf ist jedoch nicht endgültig. Schon zum kommenden Wintersemester könnte der Matthes wieder an der Uni auftauchen: Lediglich innerhalb einer Frist von sechs Monaten darf sich der hessische NPD-Vize nicht erneut an der Mainzer Universität einschreiben. Das Hochschulgesetz sehe eine Sperrung von bis zu zwei Jahren vor, sagte Höfel. Die Strafe sei geringer ausgefallen, da sich das Verfahren so lange hingezogen habe. Außerdem hätten sich die Ausschussmitglieder "erheblich schlimmere Vorfälle" vorstellen können, sagte Höfel. Matthes habe die Möglichkeit, gegen seine Exmatrikulation Klage beim Verwaltungsgericht Mainz einzureichen. Roland Schäfer, Sprecher des Bündnisses "Nazifreie Uni" und Juso-Vorsitzender im Kreis Mainz-Bingen, begrüßte die Entscheidung, sagte aber, der Rauswurf sei nur ein Teilerfolg, da Rechtsextremismus nicht an einer Person festzumachen sei. Erst kürzlich seien auf Toiletten auf dem Campus erneut antisemitische Schmierereien entdeckt worden. Sein Bündnis bleibe weiter aktiv. Schäfer steht auch hinter der Initiative "Rheinhessen gegen Rechts". In seinem Heimatkreis Mainz-Bingen leitete Mario Matthes den Kreisverband.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,601329,00.html

5.1.09

"Die Juden sind unser Unglück"

Als die Nationalsozialisten vor 75 Jahren an die Macht kamen, gingen sie daran, ein „neues“, ein drittes Reich“ zu schaffen. Bei der Verhaftung von Kommunisten, Sozialdemokraten und anderen „Linken“ leisteten schwarze Listen gute Dienste, die noch während der Weimarer Republik angelegt worden und den Nazis in die Hände gefallen waren. Im April 1933 riefen die Nazis zum Boykott jüdischer Geschäfte auf, am 10. Mai schleuderten sie Bücher jüdischer und anderer Autoren in die Scheiterhaufen. Nach und nach wurden „nichtarische“ Beamte und Angestellte entlassen. Jüdischen Ärzten, Künstlern und Schriftstellern wurde die Berufsausübung verboten oder eingeschränkt. Es verging kein Tag an dem nicht massiv gegen die jüdische Bevölkerung gehetzt wurde. Dabei wurde mit ständig neuen Anschuldigungen die Behauptung Adolf Hitlers wiederholt, die Juden seien Schuld an allem Übel, und es gebe eine Weltverschwörung zwischen ihnen und den Bolschewisten. Bei den Maßnahmen konnten sich die Nazis des Beifalls eines großen Teils der Deutschen sicher sein. Dokumente belegen, dass die antijüdische Hetze und die Maßnahmen nicht nur von oben angeordnet und gelenkt wurden, sondern auch aus der Mitte der Bevölkerung massiv angeheizt wurde. Bei der Begründung der antisemitischen Politik konnte man sich auf einen prominenten Gelehrten berufen, der bereits 1879 behauptet hatte „Die Juden sind unser Unglück“. In den „Preußischen Jahrbüchern“ sprach der bekannte Berliner Historiker und Publizist Heinrich von Treitschke (1834 – 1896) jüdischen Mitbürgern das Recht ab, gleichberechtigt am Leben und der Gestaltung der Nation teilzunehmen, und riet ihnen, ihr „jüdisches Wesen“ auszuwechseln. Indem der Geschichtsprofessor für Bismarcks Einigungspolitik eintrat, erwarb er sich den Ruf eines „Herolds der Reichsgründung“. Treitschke löste mit seiner Parole eine scharfe Debatte aus, die als Berliner Antisemitismusstreit bekannt wurde. Die Nazis entwickelten später ein System praktischer Maßnahmen, die zu den so genannten Nürnberger Gesetzen von 1935 und im zweiten Weltkrieg zum Holocaust führten. Nürnberg wurde binnen Kurzem Zentrum der antijüdischen Hetze, denn hier wurde das Naziblatt „Der Stürmer“ herausgegeben. Indem das Hetzblatt Treitschkes Parole „Die Juden sind unser Unglück“ als Motto benutzte, versuchten Herausgeber Julius Streicher und Naziideologen, jene „Volksgenossen“ auf ihre Seite zu ziehen, die sich gegenüber der judenfeindlichen Politik , abwartend oder ablehnend verhielten. Ungewollt wurde Treitschke zum Wegbereiter für den Holocaust.

Heinrich von Treitschke stammte aus einer sächsischen Beamten- und Offiziersfamilie und war evangelischer Konfession. Er studierte Geschichte und Nationalökonomie in Bonn, Leipzig, Tübingen und Freiburg im Breisgau. Nach der Promotion zum Dr. iur. und seiner anschließenden Habilitation (Thema der Habilitationsschrift: "Die Gesellschaftswissenschaft. Ein kritischer Versuch" (1858)) wurde er 1863 zum außerordentlichen Professor für Staatswissenschaften in Freiburg ernannt. 1866 übernahm er eine ordentliche Professur für Geschichte und Politik an der Universität Kiel und 1867 an der Universität Heidelberg. 1873 wurde er als Nachfolger auf den Lehrstuhl Leopold von Rankes an die Universität der Hauptstadt des Deutschen Reiches berufen. Von Treitschke stammt der Satz „Die Juden sind unser Unglück“, der später das Schlagwort des nationalsozialistischen Hetzblattes „Der Stürmer“ wurde. Treitschke formulierte diesen Satz in dem Aufsehen erregenden Aufsatz „Unsere Aussichten“ (1879) als angeblichen parteiübergreifenden Konsens seiner Zeitgenossen „wie aus einem Munde" und erhob darin Forderungen nach Zurückdrängen des gesellschaftlichen Einflusses der Juden. Der Aufsatz löste den Berliner Antisemitismusstreit aus, der die deutsche Öffentlichkeit landesweit beschäftigte, bis 1881 anhielt und den Antisemitismus gesellschaftsfähig machte. Der Kern der Polemik Treitschkes ist gegen den Willen der Juden gerichtet, ihre eigene Identität und ihren kulturellen Zusammenhang zu behaupten, während sie an dem Leben der Nation teilnehmen können. Der Weg der Assimilation, den er für eine Lösung hielt, sei von einzelnen wie Gabriel Rießer und Felix Mendelssohn schon betreten worden. In seiner politischen Theorie ging er davon aus, dass ein Jude, der den Willen zur vollen Bejahung seiner Umwelt habe, die Fähigkeit besitze, deutsches Wesen in sich aufzunehmen und das jüdische Wesen abzustreifen. Eine Bekehrung zum Deutschtum mit allen seinen spirituellen Werten sei möglich. Alles, was an Gutem an den Juden sei, wäre aus der Anpassung an die deutsche Welt geschöpft, das Judentum selbst sei keine positive Kraft, sondern ein überlebtes Relikt mit der gefährlichen Kraft, eine säkularisierte internationale Gesellschaft zu bilden. Die gesunde Haupttendenz der Geschichte läge im modernen Nationalstaat mit christlicher Tradition. Das Judentum dürfe nie gleichberechtigte Konfession werden, da sonst keine nationale Einheit möglich sei und nur die Vertreibung aller Juden bliebe. Die Rassenlehre als Grundlage der Nationalidee, die damals Antisemiten wie Wilhelm Marr und bald darauf Karl Eugen Dühring propagierten, lehnte Treitschke ab; aber auch er sprach von „Blutvermischung" und „Mischkultur" als „zersetzendem" Faktor, auf den das gesunde germanische Volksempfinden mit Abwehr reagieren müsse. Die damals verbreitete Antisemitenpetition hat er nicht unterschrieben, stand den Aktionen seiner Studenten zur Unterschriftensammlung aber wohlwollend gegenüber und distanzierte sich erst auf Drängen seines Kollegen Theodor Mommsen davon (November 1880). Seine Schriften und Vorlesungen an der Berliner Universität haben erheblich dazu beigetragen, in der gebildeten Welt eine Betrachtungsweise einzuführen, durch die das Judentum der nationalen Einigung wesensfremd erschien. Treitschke grenzte sich zwar vom „Radau-Antisemitismus" ab, sah diesen aber als berechtigte Folge des angeblich übergroßen Einflusses der Juden an. Er sah sich aber selbst nicht als Antisemiten und verwies auf seine Kontakte zu Juden (z.B. hielt er die Grabrede auf seinen jüdischen Bundesbruder Oppenheim). Seine Schriften waren jedoch radikal nationalistisch, wobei sein Verständnis von Nation die Juden als Fremde sah und ausgrenzte. Der Historiker Golo Mann charakterisierte Treitschkes Haltung wie folgt: „Zugleich mit der Judenemanzipation, der neuen bürgerlichen Angleichung, erscheint der neue Antisemitismus. Aber er ist zunächst nicht das, was wir uns darunter vorstellen; er verlangt nicht Ausschließung, sondern völlige Angleichung und Bescheidenheit in der Angleichung; er verlangt Ausschließung nur derer, die sich nicht angleichen wollen. Ich will Ihnen für diese Ansicht, diese Haltung nur ein merkwürdiges Beispiel geben, das des deutschen Historikers Heinrich von Treitschke. Dieser große Schriftsteller gilt gemeinhin als Antisemit, und das war er auch; dennoch hätten etwa die Nazis mit seinem Antisemitismus durchaus nichts anfangen können. Treitschke war ein leidenschaftlicher, zorniger Patriot, sehr entschieden in seinem Urteil, aber mit einem schönen Sinn für das Gerechte und Wahre; etwas Unwahres, etwas Gemeines wäre nie aus seiner Feder gekommen. Und so sah Treitschke nur eine mögliche Lösung der Judenfrage in Deutschland: völliges Aufgehen des zahlenmäßig so geringen Judentums im Deutschtum, Preisgabe jedes eigenen jüdischen Lebensstiles. Er lobte die preußischen Juden, die in den Befreiungskriegen ehrenhaft ihre soldatische Pflicht getan hatten.“

Victor W.

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