4.6.09

Hartz-IV-Empfänger wehren sich gegen Observierung

INTERNE WEISUNG
Scharfe Vorwürfe gegen die Bundesagentur: Hartz-IV-Initiativen beklagen, dass Empfänger der staatlichen Stütze bei Betrugsverdacht künftig observiert werden dürfen. Sie beklagen "Stasi-Methoden". Tatsächlich ist in der offiziellen Weisung von "Observation" die Rede.
 
Hamburg/Berlin - Der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht Ärger ins Haus. Schon vor zwei Tagen haben die Initiative "Gegen Hartz IV" und das Erwerbslosenforum Deutschland in einer gemeinsamen Presseerklärung vor einer neuen Weisung der Behörde gewarnt - jetzt moniert auch die "Bild"-Zeitung, dass Hartz-IV-Empfänger künftig bei Betrugsverdacht regelrecht beschattet werden dürfen.
 
Die Weisung stammt vom 20. Mai und ist im Internet abrufbar (siehe PDF). Sie richtet sich laut "Bild" an alle Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter. "Observationen" sind als Maßnahmen bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" genannt.
 
Dazu sollten die Behörden Außendienste einrichten oder private Firmen mit der Kontrolle beauftragen. Die Hartz-IV-Kontrolleure sollten demnach dann verstärkt zu Hausbesuchen bei Arbeitslosen ausschwärmen und mit Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers auch Schränke kontrollieren, "wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist".
 
Die Ergebnisse der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und "Auffälligkeiten" für jeden Raum gesondert beschrieben werden. Den Außendienstmitarbeitern solle es auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte über die Hartz-IV-Bezieher zu befragen. Selbst Kinder sollten befragt werden, wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen.
 
Schon die beiden Hartz-IV-Initiativen hatten geklagt, in der Weisung seien die Möglichkeiten zu Datenerhebungen und Leistungsverweigerungen umfassend erweitert worden - von bisher zwei auf sechs Seiten. Die BA verschärfe die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern. Bei Betrugsverdacht könnten die Arbeitslosen demnach sogar von Sozialbehörden observiert werden können.
 
Nach Ansicht der beiden Initiativen reicht für die Einleitung einer Observation eine "anonyme Anzeige eines gehässigen Nachbarn aus". Martin Behrsig, Sprecher des Erwerbslosenforums, sagte, man prüfe derzeit rechtliche Schritte gegen die in der Weisung angedachten Methoden. Diese erinnerten an die "Stasi".
 
Scharf kritisieren die Initiativen auch den Unterpunkt Rz 6.7, der es erlaubt, Zeugen und Sachverständige zu "vernehmen", wobei "zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten" sei. Das suggeriert nach Meinung der Initiativen "Befugnisse von Strafermittlungsbehörden", die gar nicht vorhanden sein dürften. Auch verzichte die BA darauf, hinzuweisen, "dass Personen nur dann befragt und angehört werden dürfen, wenn Daten nicht anders erhoben werden können".
 
Die Bundesagentur hat sich am Vormittag zu den Berichten geäußert. Bei Verdacht von Sozialmissbrauch sind nach ihren Angaben seit Jahren Kontrollen von Hartz-IV-Empfängern üblich. In extremen Fällen könnten Verdächtige auch überwacht werden. "Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungsmissbrauch zu bekämpfen", sagte eine BA-Sprecherin am Donnerstag in Nürnberg. Zu den Vorwürfen, die Kontrollmöglichkeiten seien deutlich verschärft worden, äußerte sie sich nicht.
 
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Victor W.

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