Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen NPD-Politiker
Der NPD-Politiker Udo Pastörs muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Zuvor hatte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Immunität des Fraktionschefs aufgehoben.
Auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung der NPD im Februar sollen die volksverhetzenden Äußerungen gefallen sein. Laut der Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe Udo Pastörs in seiner Rede zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Herkunft aufgestachelt und sie "böswillig verächtlich gemacht". Demnach sprach der Fraktionschef des Schweriner Landtags von "der Judenrepublik" und gebrauchte im Zusammenhang mit türkischstämmigen Mitbürgern den Begriff "Samenkanonen".
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Volksverhetzung erhoben, nachdem der Schweriner Landtag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hatte. Über die Zulassung der Anklage für eine Hauptverhandlung muss nun das Schöffengericht in Saarbrücken entscheiden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte Pastörs die betroffenen Bevölkerungsteile mit seinen Äußerungen als minderwertig dar und stachelte zum Hass gegen diese auf. Der Begriff "Judenrepublik" stehe in der Tradition rechtsextremer antisemitischer Propaganda zur Zeit der Weimarer Republik und der darauf folgenden Diktatur.
Die auch in Anwesenheit von Medienvertretern gehaltene Rede sei von weiteren antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen, persönlichen Angriffen, historischen Verdrehungen und Geschmacklosigkeiten geprägt gewesen, die jedoch keine strafrechtliche Relevanz hätten.
27. Juli 2009, SPIEGEL ONLINE